Kreuzgasse 47
1180 Wien

Telefon: 0043 1 4701005
Fax: 0043 1 4700802

Geschäftsführer: Aytekin Karaman

Unternehmensgegenstand: Elektroinstallationsbetrieb
UID: ATU14746505
Firmenbuchnummer: FN78023s

Mitglied der Wirtschaftskammer Wien: Landesinnung Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Elektro Karaman GmbH, Kreuzgasse 47, 1180 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

Technische Angaben, Pläne und Kostenvoranschläge bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert verrechnet werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

Verrechnung erfolgt pro angefangene Stunde.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen (z. B. Zutritt zu Räumlichkeiten, Stromanschlüsse, Pläne) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Termine und Leistungsfristen

Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

9. Personaleinsatz / Arbeitssicherheit 

Arbeiten, insbesondere im Bereich der Elektrotechnik, werden aus Sicherheitsgründen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften in der Regel im Zweierteam ausgeführt. Der Auftragnehmer entscheidet über den erforderlichen Personaleinsatz nach Art, Umfang und Risikobewertung der jeweiligen Tätigkeit.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Rücktritt vom Vertrag

Bei Zahlungsverzug oder sonstigen Vertragsverletzungen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.






Stand: Januar 2026